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Neubesetzung der Schiedsstelle

Die Stadt Lychen sucht Personen, die sich vorstellen können das Amt einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes im Ehrenamt durchzuführen.

Grundlage hierfür bildet das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG).

 

Welche Aufgaben erwarten Sie:

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde.

Durch das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16.12.2022 ist festgeschrieben, dass in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage bei dem Amtsgericht eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben muss. Erst wenn die Verhandlung vor der Schiedsstelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.

Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie zum Beispiel um:

 

überhängender Zweige und Wurzeln gem. § 910 BGB,

Obstfall in Nachbars Garten gem. § 911 BGB ,

Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden gem. § 923 BGB

sowie Ansprüche, die nach dem brandenburgischen Nachbarrecht geregelt werden,

 

und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, wie zum Beispiel um:

 

Beleidigung

Verletzung des Briefgeheimnisses

Bedrohung

leichte Körperverletzung und

Sachbeschädigung.

 

Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wer diese übernehmen möchte, 

meldet sich bitte bis zum 

7. November 2024 bei der Bürgermeisterin (persönlich, Tel. 60510 oder unter